Das europäische Lieferkettengesetz wurde nach monatelangem Ringen sehr überraschend am Freitag, 15.03.2024 von den EU-Staaten in Brüssel beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in der EU und weltweit zu verbessern. Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie werden große Unternehmen verpflichtet, bei Handelsbeziehungen auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette zu achten und diese zu dokumentieren.
Das EU-Lieferkettengesetz birgt die Chance mehr Transparenz auch in die Lebensmittelproduktion zu bringen, weil die Lebensmittel- oder Agrarproduktion gleichermaßen betroffen ist. Es wird erwartet, dass sie ihre Leistung in Bezug auf Themen wie Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmenden, sichere Arbeitsbedingungen, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung überwachen und optimieren. Bei Nichteinhaltung könnten Unternehmen Strafen drohen, die sich je nach Größe am weltweiten Nettoumsatz der Firma orientieren können. (Article 54)
Das Lieferkettengesetz wurde am Freitag, 24.05.2024 in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet. Es tritt mit Donnerstag, 25.07.2024 offiziell in Kraft und die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das EU-Lieferkettengesetz
Für wen gilt die Lieferkettenrichtlinie?
Die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gilt für Unternehmen in der EU ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Millionen Euro pro Jahr. (Article 30) Je nach Unternehmensgröße und Umsatz gelten unterschiedliche Zeiträume für die Anwendung:
3-Jahres Frist für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro.
4-Jahres Frist für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Mio. Euro Umsatz
5-Jahres Frist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz.
Was bedeutet das EU-Lieferkettengesetz konkret für Unternehmen?
Große Unternehmen müssen nachweisen können, dass es entlang der gesamten Lieferkette keine Zwangs- oder Kinderarbeit gibt. Zudem müssen Großunternehmen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der globalen Erwärmung vereinbar sind. Unternehmen können sonst vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen kommt.
Sind auch kleine und mittlere Unternehmen vom EU-Lieferkettengesetz betroffen?
Die kommenden Regelungen betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch KMU und Familienbetriebe müssen sich auf diese Veränderungen im globalen Handel einstellen. Dies gilt zum einen, wenn sie große Unternehmen in sensiblen Branchen beliefern. Zum anderen bieten ESG-Faktoren mittlerweile einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Angesichts des regulatorischen Drucks, der Investoren und der öffentlichen Meinung nehmen große Unternehmen eine führende Rolle bei der Priorisierung von ESG ein.
Welchen Zweck verfolgt das Lieferkettengesetz im Agrarsektor?
Laut der Richtlinie sollen schädliche Einkaufspraktiken und Preisdruck auf kleinere landwirtschaftliche Erzeuger*innen bekämpft werden, besonders beim Verkauf von Lebensmitteln. Faire Preise entlang der Lebensmittelversorgungskette sollen die Machtungleichgewichte im Agrarsektor ausgleichen und die Position der Landwirt*innen stärken.
Große Lebensmittelverarbeiter*innen und Einzelhändler*innen müssten ihre Einkaufspraktiken überprüfen und eine Einkaufspolitik einführen, die existenzsichernde Löhne für ihre Lieferant*innen gewährleistet. Die Richtlinie gilt aber nur für die größten Unternehmen mit einem weltweiten Nettoumsatz von über 300 Mio. EUR. Das könnte einen Vorteil für kleine Unternehmen bringen, die weniger Verhandlungsmacht haben. Sie soll auch landwirtschaftliche Erzeugende in der EU vor unlauterem Wettbewerb und schädlichen Praktiken von Unternehmen schützen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU ansässig sind. (Article 34a)
Transparenz ist unumgänglich für echte Nachhaltigkeit, dafür setze ich mich seit mehreren Jahrzehnten ein. Ich freue mich daher enorm, dass das EU-Lieferkettengesetz beschlossen wurde. Das ist eine wunderbare Chance, die jetzt hoffentlich ernsthaft wahrgenommen wird, auch wenn leider viele Kompromisse eingegangen wurden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Werner Lampert, Bio- und Nachhaltigkeitspionier
Was müssen Unternehmen nun tun?
Es ist für Unternehmen von bestimmter Größe oder mit entsprechendem Umsatz zwingend erforderlich, sich mit diesen Vorgaben zu befassen. Diejenigen, die bereits mit den UN-Leitprinzipien vertraut sind, haben eine solide Basis, um ihre Bemühungen auszubauen. Unternehmen mit wenig Erfahrung sollten sich schnell mit den erforderlichen Anpassungen auseinandersetzen und den damit verbundenen Aufwand nicht unterschätzen sowie Expert*innen hinzuziehen. Voraussetzung und beste Absicherung ist eine transparente und rückverfolgbare Lieferkette. Diese Rückverfolgung mag zwar eine große Herausforderung für viele Unternehmen darstellen, jedoch ist der Aufwand mit den Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die schon seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, vergleichbar.
So unterstützt Lampert dein Unternehmen
Lampert entwickelte lange bevor das Lieferkettengesetz in der EU zur Sprache kam, eine Qualitätssicherungs- und Herkunftsdatenbank, die weitreichende Erhebung an Daten entlang der Wertschöpfung ermöglicht. Die Lampert-Datenbank erfasst alle relevanten Produktionsschritte entlang der Lieferkette, wie Kontrollergebnissen der Kontrollstellen, Produktionsdaten von verarbeitenden Betrieben und Herkunftsangaben zu Betriebs- und Futtermitteln, und auch Warenbewegungsdaten und Mengen. Die Daten werden in Echtzeit erfasst. Das schafft eine einzigartige Transparenz und Sicherheit.
Die Datenbank kommt bereits seit 18 Jahren für die Zurück zum Ursprung Bio-Produkte bei HOFER/ALDI Süd zum Einsatz.