Warum können wir die Regierung für ihr Nichtstun in der Biodiversitäts- und Klimakrise nicht einfach verklagen? Könnte sich die Natur mit eigenen Grundrechten besser gegen ihre Zerstörung verteidigen?
Über 30 Staaten sind es bereits, die die Natur oder einzelne Ökosysteme mit eigenen Grundrechten ausstatten. Rechtlich wird die Natur damit dem Menschen in gewisser Weise gleichgestellt. Dadurch trifft im Gerichtssaal immer öfter eine neue Klägerin auf den Menschen: Die Natur und Ökosysteme. Wie gut lässt sich aber Natur im Gerichtssaal schützen?
Rechtsanwältin Michaela Krömer beschäftigt sich in ihrer Arbeit mit Umweltschutz und mit der Bekämpfung der Klimakrise in Gerichtsverfahren. Sie wirft für uns einen realistischen Blick auf die Möglichkeiten in unserem Rechtssystem. Ihr Fazit: Es braucht einen neuen Blick, mit dem wir in unseren Gesetzen die Biodiversitätskrise betrachten. Und: es braucht engagierte Bürger*innen, die alle Mittel der Demokratie nutzen, um Druck auf die Entscheidungstragenden zu machen.
Zum Weiterlesen und -schauen:
- Rechtsentscheidungen zu Gunsten der Natur in über 30 Staaten der Welt: http://www.harmonywithnatureun.org/rightsOfNature/
- EU-Nature Restoration Law
- Michaela Krömer